Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at)
Neue Regelungen ab dem 16. April 2022
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
- Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
- öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
- Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
- Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
- Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.
3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Grüner Pass:
Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.
COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte:
Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist nur noch in vulnerablen Settings (Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime etc.) sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.