Winterübertrittszeit beginnt am 7. Jänner 2018

Offizieller Vereinswechsel ab 7. Jänner 2018 möglich

Die Winterübertrittszeit beginnt diese Saison am 7. Jänner, und endet am 6. Februar 2018, 24 Uhr. Alle Anmeldungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt beim NÖ Fußballverband eingelangt sein.

 

Regelung Eigenbau- und Verbandsspieler (Herrenbereich)

Eigenbau- und Verbandsspieler Aktualisierte Fassung ab dem Spieljahr 2017/18 – bezugnehmend auch auf den Vorstandsbeschluss vom 02.10.2017 EB/VB-Regelung

1. Die Eigenbauspielerverpflichtung gilt für alle Leistungsstufen des NÖFV.

2. In allen Leistungsstufen sind auf dem Spielbericht pro Verein mindestens 8 Spieler mit Eigenbauspielerstatus zu nominieren ). ( Anm.: jeder zusätzlich nominierte Eigenbauspieler ersetzt einen Verbandsspieler)

3. Eigenbauspieler ist und bleibt ein Spieler, der zwei zusammenhängende Jahre bei einem Verein gemeldet gewesen ist oder die Gesamtmeldedauer bei einem Verein insgesamt drei Jahre beträgt.

4. Jeder Nachwuchsspieler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und jeder Spieler der seinen ordentlichen Wohnsitz 5 Jahre in Österreich vorweisen kann, gilt durch die Erstanmeldung für seinen Verein als Eigenbauspieler.

Dies gilt auch für Nichtösterreicher.

5. Jene Spieler, welche die Kriterien der Pkt. 3 und 4 nicht erfüllen und nach Ende der sportlichen Nachwuchsausbildung in der U/18 oder U/19 einen Vereinswechsel vornehmen, gelten als EB-Spieler, wenn eine zusätzliche Ausbildungsentschädigung in der Höhe von € 1.000,– an den NÖFV bezahlt wird. Diese wird für die Nachwuchsförderung verwendet.

6. Bei Nachwuchsspielgemeinschaften wird der Eigenbauspielerstatus nur für jenen Verein angerechnet, für den der Spieler laut Spielerpass gemeldet ist.

7. Verbandsspieler
a) Verbandsspieler ist ein Spieler, der insgesamt fünf Jahre bei Vereinen des ÖFB gemeldet
b) In allen Leistungsstufen dürfen auf dem Spielbericht pro Verein höchstens 2 Nichtverbandsspieler nominiert werden.
c) In allen Leistungsstufen dürfen auf dem Spielbericht pro Verein so viele Eigenbauspieler (mindestens 8) und Verbandsspieler zusätzlich nominiert werden, bis die Gesamtzahl von 16 Spielern erreicht wird.

Quelle;: NÖ Fußballverband

[red.HZ]

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